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Infobox:
Führungsgrundsätze sind generelle Verhaltens-empfehlungen für das Zusammenleben und -arbeiten von Menschen in Unternehmungen. Sie sollen eine einheitliche Grundlage für das unternehmensweit gewünschte Führungsverhalten schaffen (Normierung der Führungsbeziehungen).
FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE
Die Führungsstruktur ist geregelt durch das Organigramm der Lebenshilfe Kärnten. Sie ist die Grundlage für die Regelung von Kompetenzen, Pflichten und Informationswegen. Sämtliche Führungsaufgaben orientieren sich an der Vision, am Selbstbild, am Menschenbild und am Leitbild.
• Führungskräfte sind: Geschäftsführung, Kaufmännische Leitung, Pädagogische Leitung, Leitung Kommunikation & QM, Leitungen der Werkstätten und der Wohnhäuser; und in deren Abwesenheit die StellvertreterInnen.
Die Führungsgrundsätze sind für alle Führungskräfte verbindlich. Ein tragender Grundsatz der Führung ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Fachliche und soziale Kompetenz sind Voraussetzung für alle Führungskräfte, deren Führungsarbeit sich im Spannungsfeld zwischen natürlicher Entscheidungsautorität und partizipativem Führungsstil bewegt.
• Positionen werden lt. Stellenplan ausnahmslos fach- und bedarfsbezogen besetzt. Die Einarbeitung erfolgt nach klar definierten Richtlinien.
• Wir sind bestrebt, für unsere MitarbeiterInnen Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen sie ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten ausschöpfen können. Arbeitsplätze, -abläufe und -vorschriften werden in Bezug auf Zweckmäßigkeit periodisch überprüft.
• Delegation erfolgt im Rahmen des Organigramms. Führungsaufgaben können nicht delegiert werden.
• Kommunikation ist Dialog. Der Dialog findet in klar strukturierten Kanälen statt, dabei sind Feedback und Empathie wichtig. Die regelmäßigen Besprechungen sind verbindlich und werden situationsgerecht protokolliert. Informationsfluss ist Bring- und Holschuld.
• MitarbeiterInnengespräche finden jährlich verpflichtend statt. Wesentliche Inhalte sind standardisiert.
• Zielvereinbarungsgespräche werden projekt- und mitarbeiterbezogen jährlich durchgeführt.
• Ziele werden gemeinsam erarbeitet, verbindlich definiert und evaluiert. Wie diese Ziele erreicht werden, bleibt den MitarbeiterInnen im Rahmen ihrer Sozial- und Fachkompetenz überlassen. Ziele sind nicht Selbstzweck.
• Regelmäßige Fort- und Weiterbildung auf allen Ebenen ist uns wichtig. Ausbildung wird nach Bedarf ermöglicht. Wissensweitergabe und -aufnahme ist für alle MitarbeiterInnen verpflichtend.
• Fall- und Teamsupervision ist verpflichtend und kann bei Bedarf für alle MitarbeiterInnen angeordnet werden.
• Konfliktmanagement findet auf einer wertschätzenden und fachbezogenen Ebene statt. Konflikte werden von den Beteiligten in Eigenkompetenz dort gelöst, wo sie auftreten. Kommt es zu keiner Lösung wird der/die nächste Vorgesetzte gemäß Organigramm involviert. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Mediation (z.B. sexuelle Belästigung, Mobbing).
• Die Kommunikation mit dem Betriebsrat findet offen, klar und transparent statt. Wir bekennen uns zu allen gültigen ArbeitnehmerInnenschutz- bestimmungen.
• Der Betriebsrat sieht sich als Anlaufstelle für KollegInnen in vermittelnder und beratender Funktion sowie als Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Belegschaft. Er betreibt mediatives Konfliktmanagement und nimmt all seine Rechte und Pflichten wahr. Eine weitere Funktion ist die Planung und Durchführung gemeinschaftsfördernder Aktivitäten.


