Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Seit 2007 betreibt die Lebenshilfe Kärnten eine Privatstiftung.
Zweck der Lebenshilfe Kärnten Privatstiftung ist
a) die Versorgung und Unterstützung der in der Stiftungszusatzurkunde näher bestimmten Begünstigten, insbesondere deren Unterstützung im Krankheits- und im Pflegefall, durch Vornahme von Sach- und Geldzuwendungen sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinne grundsätzlich aus den Erträgnissen der Privatstiftung.
b) das Erhalten und das gemeinsame Verwalten des Stiftungsvermögens.


