Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH

1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 37 BAO.

2) Der Gesellschaftszweck ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen.

Der Gesellschaftszweck wird insbesondere

 durch die Errichtung und Führung von Einrichtungen mit Beschäftigungstherapie (= Werkstätten) und Wohnhäusern für schulentlassene Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel einer möglichst lebensbegleitenden Begleitung.

 

verwirklicht.

3) Die Mittel zur Erreichung des Gesellschaftszwecks werden

a) durch Spenden;

b) Durch Erzielung marktgerechter Einkünfte aufgrund eines nicht begünstigungsschädlichen Nebenbetriebes der Gesellschaft;

c) Durch die Tagsätze der Kärntner Landesregierung

d) Durch Kostenbeiträge von KlientInnen

erzielt.

 

Die Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.