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Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 37 BAO.
2) Der Gesellschaftszweck ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
durch die Errichtung und Führung von Einrichtungen mit Beschäftigungstherapie (= Werkstätten) und Wohnhäusern für schulentlassene Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel einer möglichst lebensbegleitenden Begleitung
verwirklicht.
3) Die Mittel zur Erreichung des Gesellschaftszwecks werden
a) Durch Spenden;
b) Durch Erzielung marktgerechter Einkünfte aufgrund eines nicht begünstigungsschädlichen Nebenbetriebes der Gesellschaft;
c) Durch die Tagsätze der Kärntner Landesregierung
d) Durch Kostenbeiträge von KlientInnen
erzielt.
Die Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

