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Kurzzeitbegleitung (KZB) bei der Lebenshilfe Kärnten

Seit 2012 gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitbegleitung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in der Lebenshilfe Kärnten in Anspruch zu nehmen.
Damit leistet die Lebenshilfe Kärnten einen Beitrag zu Ihrer Entlastung und ermöglicht Ihren Angehörigen professionelle Begleitung, wenn Sie Zeit für Urlaube, Kuraufenthalte, geplante Krankenhausaufenthalte, etc. benötigen.
Es können maximal 28 Tage pro Antragsjahr beansprucht werden. Je nach Ihrem Bedarf können Sie diese 28 Tage durchgehend oder öfters verteilt in Anspruch nehmen. Die kürzeste Einheit sind mindestens 3 zusammenhängende Tage.
Die Kurzzeitbegleitung muss bei der Kärntner Landesregierung beantragt werden. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Organisation!
Wichtig: Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit uns in Verbindung, um eine ordnungsmäßige Abwicklung zu ermöglichen!
Informationen unter:
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontakt:
Telefon: 0043 463 33281 1011
E-Mail
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