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Kurzzeitbegleitung (KZB) bei der Lebenshilfe Kärnten

Seit 2012 gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitbegleitung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in der Lebenshilfe Kärnten in Anspruch zu nehmen.
Die Kurzzeitbegleitung der Lebenshilfe Kärnten ermöglicht Ihren Angehörigen mit Behinderungen professionelle Begleitung, wenn Sie Zeit für Urlaube, Kuraufenthalte, geplante Krankenhausaufenthalte, etc. benötigen.
Kurzzeitbegleitungsplätze stehen an den Standorten Wolfsberg und Ledenitzen zur Verfügung. Es können maximal 28 Tage pro Antragsjahr beansprucht werden. Je nach Ihrem Bedarf können Sie diese 28 Tage durchgehend oder öfters verteilt in Anspruch nehmen. Die kürzeste Einheit betrifft allerdings mindestens 3 zusammenhängende Tage.
Die Kurzzeitbegleitung muss bei der Kärntner Landesregierung beantragt werden. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Organisation!
Wichtig: Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit uns in Verbindung, um eine ordnungsmäßige Abwicklung zu ermöglichen!
Informationen unter:
Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige BetriebsGmbH
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontakt:
Telefon: 0043 463 33281 1011
E-Mail
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