Die Mobilen Assistenzleistungen sind vom Land Kärnten ein Angebot für individuelle Unterstützungen (1:1) für Erwachsene, Jugendliche oder Kinder mit intellektuellen und/oder mehrfachen Behinderungen im Alltag. Als Vertragspartner des Landes Kärnten bietet auch die Lebenshilfe Kärnten folgende mobile Assistenzleistungen an:
Es ist einer von vielen sozialen Diensten, welcher es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen und Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Als Auftraggeber*innen bestimmen die Assistenzpersonen selbst über das Programm bzw. den Inhalt der Assistenzleistung und über die Person, welche diese erbringen sollte. So können Aktivitäten unternommen werden, die allein nicht oder nur schwer umsetzbar wären.
Nach einer Kontaktaufnahme werden Sie ausführlich beraten. Das Team der Mobilen Assistenz klärt mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, welche Art der Assistenzleistung für Sie in Frage kommt, berät Sie bei der Auswahl der Assistenzperson, ermittelt mit Ihnen gemeinsam das Stundenkontingent und steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Der Antrag wird direkt über die Lebenshilfe Kärnten als Vertragspartner zum Land Kärnten gestellt. Der jeweilige Stundenbedarf wird von der Lebenshilfe Kärnten erhoben und an das Land Kärnten übermittelt. Nach Einlagen des Antrages beim Land Kärnten ergeht nach Prüfung des individuellen Bedarfs und bei Vorhandensein der persönlichen Voraussetzungen ein Kostenübernahmeschreiben an den jeweiligen Assistenznehmer*in und der Lebenshilfe Kärnten. Zwischen der Lebenshilfe Kärnten und der Assistenznehmerin/dem Assistenznehmer wird ein Vertragsverhältnis begründet.
Nein. Mit 2021 entfiel die Voraussetzung des Pflegegeldes.
Für die Assistenzleistung ist dank der Kooperation mit dem Land Kärnten je nach Art ein geringer Selbstbehalt zu bezahlen.
Jutta Slama
Morogasse 20/2
9020 Klagenfurt
Telefon: 0681 20328953
Email: J.Slama@lh-k.at
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