Das Angebot der Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die im Familienverband oder in einer selbstständigen Wohnform leben (d.h. die keine begleitete Wohndienstleistung in Anspruch nehmen). Ziel der Freizeitassistenz ist es, erwachsenen Menschen mit intellektuellen und/oder mehrfachen Behinderungen (auch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern) einen Zugang zu individuellen Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.
Was wir Ihnen bieten:
Im Rahmen der Assistenz können zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge getätigt werden oder Veranstaltungen besucht werden, um soziale Kontakte aufzubauen. Besuche in Museen, ins Hallenbad oder Ausflüge mit dem Rad können ebenso organisiert werden, wie ein gemeinsamer Besuch ins Kaffeehaus oder ins Einkaufszentrum.
Nach einem ersten Gespräch mit der Lebenshilfe Kärnten werden Voraussetzungen, Interessen und Vorlieben abgeklärt und die Freizeitassistenz organisiert.
Personen ab den 18. Lebensjahr, die in einer selbstständigen Wohnform leben, können eine individuelle Freizeitbegleitung mit einem sehr günstigen Selbstkostenbehalt in Anspruch nehmen.
Die Assistenzleistung beinhaltet eine Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen außerhalb des Arbeitslebens (keine persönliche Arbeits- oder Pflege-Assistenz).
Für die Leistung der Familien- und Freizeitassistenz wird ein Selbstbehalt von 4,15 Euro netto pro Stunde verrechnet (Stand 2026). Für gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden gefahrene Kilometer wird zusätzlich das amtliche Kilometergeld verrechnet. Die in der Freizeitassistenz entstehenden Kosten (z.B. Eintritte Hallenbad, Kino, Theater usw.) müssen vom Kunden bezahlt werden.
Die genauen Uhrzeiten für die Assistenzleistungen sind von Montag bis Samstag von 06:00 bis 22:00 Uhr und können im Ausmaß von max. 80 Stunden pro Monat in Anspruch genommen werden.
Diese Assistenzleistungen können nur außerhalb von z.B. Werkstätten-Zeiten oder anderen Angeboten der Kärntner Chancengleichheitsgesetz in Anspruch genommen werden. Genauer heißt es: Personen, die tagsüber einer Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, können die mobilen Dienste nur außerhalb der Arbeits-, Schul- und Beschäftigungszeit oder andere Maßnahmen nach dem Kärntener Chancengleichheitsgesetz in Anspruch nehmen.
Sie können maximal 80 Stunden pro Monat in Anspruch nehmen, allerdings wird das Kontingent je nach Person ermittelt.
Das Stundekontigent orientiert sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Assistenznehmer*innen, für das jeweilige Kalenderjahr. So wird im Rahmen von Vorgesprächen mit Ihnen der Jahresbedarf erhoben. Dieser Jahresbedarf wird nach den jeweiligen Bedürfnissen auf die einzelnen Quartale im Jahr aufgeteilt. Diese Aufteilung ist verbindlich. Im jeweiligen Quartal nicht konsumierte Stunden gelten als verfallen und können nicht in das nächste oder ein anderes Quartal übernommen werden. Das gewährte Jahresstundenausmaß orientiert sich nach dem tatsächlichen Verbrauch. Sollte der Bedarf deutlich von den vereinbarten Stunden abweichen, so ist eine Aufstockung oder Herabsetzung des gewährten Stundenkontingents denkbar.
Jutta Slama
Morogasse 20/2
9020 Klagenfurt
Telefon: 0681 20328953
Email: J.Slama@lh-k.at
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