Kurzzeitbegleitung

Klient und Mitarbeitern beim Bemalen einer Tasse

Kurzzeitbegleitung

Klient und Mitarbeiterin der Lebenshilfe Kärnten beim Bemalen einer Tasse

Viele Menschen mit Assistenzbedarf wohnen im Familienverbund mit Angehörigen. Die Kurzzeitbegleitung liefert diesen Angehörigen eine Erleichterung in Form einer professionellen Begleitung, wenn sie selbst für eine gewisse Zeit nicht mehr die Begleitung und Pflege zu Hause erledigen können. Während sich Angehörige die wohlverdiente Zeit für Urlaub, Kur- oder Krankenhausaufenthalte nehmen, werden Menschen mit Assistenzbedarf am Standort der Lebenshilfe Kärnten begleitet und erfahren dabei selbst Abwechslung vom Alltag. 
Die Angehörigen werden entlastet, während die betroffenen Menschen eine neue Umgebung erleben und soziale Kontakte knüpfen. Die Kurzzeitbetreuung kann auch als Übergangslösung genutzt werden, wenn eine alternative Wohnmöglichkeit noch nicht zur Verfügung steht.

Hier finden Sie Informationen zur Antragsstellung der vollinternen Kurzzeitbegleitung, die vom Land Kärnten koordiniert wird.  

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    Wo wird die Kurzzeitbegleitung angeboten?

    Die Kurzzeitbegleitungs-Plätze stehen an den Standorten Wolfsberg und Ledenitzen zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit dem Standort in Verbindung, damit eine ordnungsgemäße Abwicklung garantieren werden kann. 

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    Wie lange dauert eine Kurzzeitbegleitung?

    Die Inanspruchnahme ist maximal 28 Tage pro Antragsjahr möglich. Die Übergangspflege kann aber auch auf mehrere begleitete Aufenthalte aufgeteilt werden. Der kürzeste Aufenthalt muss jedoch mindestens 3 Tage lang sein.

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    Wer sind die Begleiter in der Kurzzeitbetreuung?

    Die Betreuung und Begleitung findet von erfahrenen und fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lebenshilfe Kärntens statt. Der Einsatz von Herz, Fachlichkeit und gesundem Menschenverstand ist der Lebenshilfe ein besonders großes Anliegen. Ebenfalls von großer Wichtigkeit ist die Förderung der Gesundheit und die Personenzentrierte Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf.

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    Wie wird eine Kurzzeitbegleitung gestaltet?

    Es steht ein eigens dafür eingerichtetes, voll ausgestattetes Einzelzimmer zur Verfügung. Doch in einer Kurzzeitbegleitung ist nicht nur Wohnen möglich, sondern auch das Arbeiten in einer Werkstatt. Das Wohnen findet in familienähnlicher und professioneller Atmosphäre statt und tagsüber gibt es unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten in den Werkstätten. Die Personen werden ganzheitlich hinsichtlich eines selbstständigen Lebens und ihrer Mitbestimmung begleitet.

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    Wie funktioniert die Antragstellung zur Kurzzeitbegleitung?

    Zuerst wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Bei der Terminvereinbarung werden die Angehörigen darüber informiert, welche Unterlagen beim Erstgespräch mitzubringen stind. Im Erstgespräch wird der Zeitraum der Kurzzeitbegleitung definiert, im Anschluss ist die Besichtigung des Wohnhauses geplant. Eine Kurzzeitbegleitung wird vom Land Kärnten gefördert. Ist die Terminvereinbarung erfolgt, erfolgt die Antragstellung auf Förderung der Kurzzeitpflege mit der Wohnhausleitung. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Wohnhausleitung.

    Sollten Sie Informationen für den Antrag oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne die Angehörigenberatung der Lebenshilfe Kärnten zu Rate ziehen. 

Kontakt und Information

Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige Betriebs GmbH
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 33281 1011
Email: landesleitung@lh-k.at