Auch gestrickt wird in den Werkstätten fleißig

Arbeit in den Werkstätten

Die Werkstätten der Lebenshilfe Kärnten bieten vielfältige berufliche Arbeitsmöglichkeiten in handwerklichen und hauswirtschaftlichen Bereichen. Mit gezielter Assistenz werden Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ihre handwerklichen Stärken zu fördern und zu qualifizieren. Das Ergebnis ist ein zahlreiches Produktangebot aus Holz-, Ton-, Handarbeits- und Modellierarbeiten sowie Kunstwerke aus verschiedensten Materialien.
Erweitert wird das Angebot durch dienstleistungsorientierte Angebote wie Montage-, Sortier-, Faltarbeiten als auch Küchen-, Haus- und Gartenarbeiten. Die entstandenen Produkte werden in allen Werkstätten und auch im Webshop zum Verkauf angeboten, dessen Einnahmen 1:1 den begleiteten Menschen in den Werkstätten zugutekommen.

In allen Werkstätten werden Mitbestimmungsstrukturen in Form von Werkstätten-Sprechern und Sprecher-Stellvertreter innerhalb einer Interessensvertretung gelebt. Für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Beeinträchtigung entsprechende Unterstützung benötigen, gibt es zusätzlich das Angebot einer Altersteilzeit, die das Bedürfnis nach Ruhe und Entschleunigung im Alter durch die Zusammenarbeit mit den Wohnhäusern gewährleisten.

  • +

    Wo befinden sich die Werkstätten der Lebenshilfe Kärnten?

    Die Werkstätten der Lebenshilfe Kärnten finden sich an folgenden Standorten:

    • Klagenfurt Werkstätte Bahnstraße
    • Klagenfurt Werkstätte Morogasse
    • Ledenitzen Werkstätte
    • Spittal Werkstätte
    • Wolfsberg Werkstätte

     

  • +

    Wer darf in einer Beschäftigungswerkstätte arbeiten?

    Rechtlich gesehen gibt es derzeit eine Unterscheidung zwischen erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen und nicht-erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht-erwerbsfähig sind, können in diesen Werkstätten einer Beschäftigung nachgehen.

  • +

    Wie bekommt man einen Platz in einer Beschäftigungswerkstätte?

    Um eine Leistung/Förderung bzw. Aufnahme in einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Schritte nötig:

    Der Antrag samt den dazugehörigen Unterlagen wird an das Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 4 – Soziales und Gesellschaft, Sachgebiet Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung übermittelt. Im Rahmen des Casemanagements des Landes Kärnten wird nach der Verfügbarkeit freier Plätze gesucht. Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Website des Landes Kärnten unter https://gps-ktn.at/leben-mit-behinderung/
    Falls Sie Hilfe bei einer Antragstellung benötigen, steht Ihnen gerne die Angehörigenberatung der Lebenshilfe Kärnten zur Verfügung.

  • +

    Bekommt man für die Arbeit in den Werkstätten Geld?

    In den Werkstätten der Lebenshilfe Kärnten wird den beschäftigten Personen ein Taschengeld ausbezahlt. Zusätzlich wird aus dem Verkauf der hergestellten Produkte und den externen Arbeitsaufträgen eine Taschengeld-Provision ausbezahlt. 
    Die Beschäftigung in einer Werkstatt der „Behindertenhilfe“, vormals auch Behindertenwerkstätte genannt, wird rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis angesehen. Man erhält unabhängig vom Umfang der Arbeitsleistung ein Taschengeld und ist nur unfall-, aber nicht aber kranken- oder pensionsversichert. Das Angebot einer Beschäftigungswerkstätte kann auch – sofern Plätze vorhanden – in einer Verbindung mit einer Wohndienstleistung in Anspruch genommen werden.

    Die Vorteile liegen darin, dass als nicht-erwerbsfähig eingestufte Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit geboten bekommen, einer sinnstiftenden Arbeit nachzugehen. Das Bestreben der Lebenshilfe Kärnten richtet sich dennoch daran, die begleiteten Personen zur größtmöglichen Selbstständigkeit hinzuleiten und eine berufliche Teilhabe zu externen Betrieben mit Projekten zu ermöglichen.

Kontakt und Information

Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige Betriebs GmbH
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 33281 1011
Email: landesleitung@lh-k.at