Menschen mit intellektuellen Behinderungen fordern seit vielen Jahren „Gehalt statt Taschengeld“. Sie wollen als Erwachsene und gleichberechtigte Personen am Arbeitsmarkt teilhaben. Besonders oft sind die in Werkstätten beschäftigt und können dort nur Taschengeld statt Gehalt erwirtschaften. Somit sind sie weder eigenständig sozial- noch kranken- oder pensionsversichert.

Die Lebenshilfe hat zur Lösung dieser Problematik eine Vorstudie erstellt, die den momentanen gesetzlichen Rahmen aufschlüsselt. Das 2-Säulen-Modell schafft Grundlagen, wie Menschen mit Behinderungen durch den Zugang zu einem inklusiven und durchlässigen Arbeitmarkt Chancengleichheit erhalten, indem sie:

  • Ihr eigenes Geld, d.h. Einkommen durch Erwerbslohn oder Grundsicherung zur Verfügung haben und dadurch unabhängig von Unterhalts- und Sozialleistungen sind.
  • Zugleich ihre behinderungsbedingten Bedarfe abgesichert wissen.

Das 2-Säulen-Modell geht von einer ressourcen- und fähigkeitsorientierten Bewertung des Gesundheitszustandes von Menschen mit Behinderungen aus. Die Einkommens-Säule sichert die Existenz, die Bedarfssicherungs-Säule deckt den behinderungesbedingten Mehraufwand (soziale Dienste, Hilfsmittel, Pflegegeld, persönliches Budget, persönliche Assistenz, steuerliche Begünstigungen ab).